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Sozialtarif
Sozialtarif fürs Telefon - Vergünstigungen beim Telefonieren
Voraussetzungen
Den Sozialtarif erhalten auch Studierende oder in ihrem Haushalt lebende Angehörige, die mit ihrem Anschluss auf die Telekom als Verbindungsnetzbetreiber dauerhaft voreingestellt sind, und
von der Rundfunkbeitragspflicht ( Rundfunkbeitrag) befreit sind oder
Ausbildungsförderung nach dem BAföG erhalten oder
blind, gehörlos oder sprachbehindert mit einem Grad der Behinderung von mindestens 90% sind.
Höhe des Sozialtarifs
Die Höhe der Vergünstigung der Deutschen Telekom betragen 6,94 € netto pro Monat. Für Behinderte liegt die soziale Vergünstigung bei 8,72 € netto pro Monat.
Eine Übertragung der Vergünstigung - bei Nichtinanspruchnahme - in den nächsten Monat ist nicht möglich.
Die Vergünstigungen gelten für alle selbstgewählten Verbindungen, die über das Telefonnetz der Telekom gemäß der Preisliste Telefondienst (In-Auslandsverbindungen) geführt werden. Der Sozialtarif wird gewährt, wenn der Kunde einen Festnetzanschluss der Telekom hat.
Antrag
Den Antrag gibt es beim T-Punkt oder zum Downloaden auf der Telekomseite im Internet. Zusammen mit der Bescheinigung über die Rundfunkbeitragsbefreiung oder dem BAföG-Bescheid oder den Schwerbehindertenausweis senden Sie den ausgefüllten Auftrag an :
Über die Quicklinksleiste am rechten Bildschirmrand erreichen Sie auf direktem Weg das BAfög-Service-Center, die Autoload-Registrierung und Onlinefeedback-Formular.
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