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Stipendien
Wenn Sie ein Stipendium von einem der Begabtenförderungswerke (z.B. Studienstiftung des Deutschen Volkes, Konrad Adenauer-Stiftung o.ä.) erhalten, entfällt die Förderung nach dem BAföG. Sobald das Stipendium bewilligt wurde, muss dies dem BAföG-Amt unter Vorlage des Bewilligungsschreibens bekanntgeben werden. Andere Stipendien (z.B. von Firmen) werden als Einkommen ganz oder teilweise angerechnet. Ein entsprechender Nachweis ist einzureichen.
Über die Quicklinksleiste am rechten Bildschirmrand erreichen Sie auf direktem Weg das BAfög-Service-Center, die Autoload-Registrierung und Onlinefeedback-Formular.
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