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Fachrichtungswechsel
Ein Fachrichtung gewechselt ist dem BAföG-Amt unverzüglich mitzuteilen. Sofern der Fachrichtungswechsel bis zum Ende des 2. Fachsemesters erfolgt, ist dies für den BAföG-Bezug problemlos. Dies gilt allerdings nur für den erstmaligen Fachrichtungswechsel.
Für einen Fachrichtungswechsle nach dem dritten Semester, muss ein wichtiger Grund vorliegen. Das gleiche gilt, wenn bereits zum zweiten Mal die Fachrichtung gewechselt wird. Ein wichtiger Grund kann z.B. mangelnde Eignung oder ein Neigungswandel sein. Gegenüber dem BAföG-Amt muss eine schriftliche Begründung abgeben werden, warum die Fachrichtung gewechselt wird. Falls der Fachrichtungswechsel erst nach dem vierten Fachsemester erfolgt, muss neben dem wichtigen Grund auch ein unabweisbarer Grund vorliegen. Vor einem solchen Fachrichtungswechsel empfiehlt sich grundsätzlich eine Beratung im BAföG-Amt.
Alle erforderlichen Unterlagen und einzureichenden Nachweise sind auch über das BAföG-Service-Center www.stw-ma.de/bafög_service_center ersichtlich und hochladbar.
Über die Quicklinksleiste am rechten Bildschirmrand erreichen Sie auf direktem Weg das BAfög-Service-Center, die Autoload-Registrierung und Onlinefeedback-Formular.
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